Der Bebauungsplan
Viele neue Bebauungspläne sind heute sehr kompliziert beschrieben und umfangreich. Einen Bebauungsplan richtig zu deuten ist für einen Laien heute kaum noch!
Was ist ein Bebauungsplan?
Übergeordnet steht die sogenannte Bauleitplanung. Dieses erfolgt in zwei Stufen. Zum einen geht es um die Erstellung des Flächennutzungsplans und zum anderen um die Erstellung des Bebauungsplans. Neben den Raumordnungsplänen werden in dem Verfahren weitere wichtige Punkte berücksichtigt. Im wesentlichen sin das der Umwelt-/Naturschutz und die Landschaftspflege.
Er bezieht sich in der Regel im auf einen Teilabschnitt einer Gemeinde und regelt in dem Geltungsbereich die Möglichkeiten der Bebauung. Meistens besteht er aus einem Zeichnerischen (Teil A) und einem textlichen Teil (Teil B). Das ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein B-Plan ist ebenso rechtskräftig, wenn er nur aus einem Textteil bestehen würde.
Diese Punkte werden geregelt
Grundsätzliche wird die Art und Weise der Bebauung für einen Geltungsbereich der Gemeinde definiert. Geregelt wir das im §9 BauGB. In diesem Paragraphen sind 26 Punkte enthalten. Auszugsweise sind dies folgende:
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Bauweise
- überbaubare Grundstücksfläche
- Stellung der baulichen Anlagen
- Größe, Breite und Tief der Baugrundstücke
- Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden
- Unter diesem Link finden Sie die gesamten 26 Punkte
Es müssen allerdings nicht alle Punkte aufgenommen werden. Zwingend erforderlich sind jedoch folgende Punkte:
- Art der baulichen Nutzung
- überbaubare Grundstücksfläche
- Maß der baulichen Nutzung
- Örtliche Verkehrsflächen
Sind diese Punkte enthalten, spricht man von einem qualifizierten Bebauungsplan. Sofern einer dieser vier Punkt nicht aufgenommen sind, spricht man von einem einfachen Bebauungsplan.
So lesen Sie in richtig
Der Zeichnerische Teil ist mit einer Legende versehen, in der Sie sämtliche Zeichen erklärt bekommen. in der Grafik erhalten Sie einen Auszug der häufig verwendeten Zeichen und deren Erklärung.
Hier können Sie Ihn bekommen
Mittlerweile gibt es bei vielen Gemeinden die Möglichkeit solche baurechtlichen Unterlagen Online abzurufen bzw. einzusehen. Sollte diese Möglichkeit nicht gegeben sein, erhalten Sie das Dokument über das zuständige Bauamt der Gemeinde oder über das Stadtplanungsamt.
Es gibt keinen - was nun?
Es kommt gelegentlich vor, dass es keinen Bebauungsplan gibt. In diesen Fällen richtet sich die Art und Weise der Bebauung nach der Umgebungsbebauung. Genaueres finden Sie im §34 BauGB.
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