Der Bebauungsplan

Viele neue Bebauungspläne sind heute sehr kompliziert beschrieben und umfangreich. Einen Bebauungsplan richtig zu deuten ist für einen Laien heute kaum noch!

Was ist ein Bebauungsplan?

Übergeordnet steht die sogenannte Bauleitplanung. Dieses erfolgt in zwei Stufen. Zum einen geht es um die Erstellung des Flächennutzungsplans und zum anderen um die Erstellung des Bebauungsplans. Neben den Raumordnungsplänen werden in dem Verfahren weitere wichtige Punkte berücksichtigt. Im wesentlichen sin das  der Umwelt-/Naturschutz und die Landschaftspflege.

Er bezieht sich in der Regel im auf einen Teilabschnitt einer Gemeinde und regelt in dem Geltungsbereich die Möglichkeiten der Bebauung. Meistens besteht er aus einem Zeichnerischen (Teil A) und einem textlichen Teil (Teil B). Das ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein B-Plan ist ebenso rechtskräftig, wenn er nur aus einem Textteil bestehen würde.

Diese Punkte werden geregelt

Grundsätzliche wird die Art und Weise der Bebauung für einen Geltungsbereich der Gemeinde definiert. Geregelt wir das im §9 BauGB. In diesem Paragraphen sind 26 Punkte enthalten. Auszugsweise sind dies folgende:

Es müssen allerdings nicht alle Punkte aufgenommen werden. Zwingend erforderlich sind jedoch folgende Punkte:

    • Art der baulichen Nutzung
    • überbaubare Grundstücksfläche
    • Maß der baulichen Nutzung
    • Örtliche Verkehrsflächen

Sind diese Punkte enthalten, spricht man von einem qualifizierten Bebauungsplan. Sofern einer dieser vier Punkt nicht aufgenommen sind, spricht man von einem einfachen Bebauungsplan.

So lesen Sie in richtig

Der Zeichnerische Teil ist mit einer Legende versehen, in der Sie sämtliche Zeichen erklärt bekommen. in der Grafik erhalten Sie einen Auszug der häufig verwendeten Zeichen und deren Erklärung.

Legende eines Bebauungsplans
Legende und Nutzungschablone

Hier können Sie Ihn bekommen

Mittlerweile gibt es bei vielen Gemeinden die Möglichkeit solche baurechtlichen Unterlagen Online abzurufen bzw. einzusehen. Sollte diese Möglichkeit nicht gegeben sein, erhalten Sie das Dokument über das zuständige Bauamt der Gemeinde oder über das Stadtplanungsamt.

Es gibt keinen - was nun?

Es kommt gelegentlich vor, dass es keinen Bebauungsplan gibt. In diesen Fällen richtet sich die Art und Weise der Bebauung nach der Umgebungsbebauung. Genaueres finden Sie im §34 BauGB.

Sie haben Fragen und benötigen Hilfe in der baurechtlichen Betrachtung Ihres Bauplatzes? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

epchweinheim

Kopernikusstraße 29 | 69469 Weinheim
Tel. 06201 799 498 810
info@epch-weinheim.de